IN VIA als sicherer Ort für alle

Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene haben ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität.

Um dieses Recht zu gewährleisten und IN VIA zu einem sicheren Ort für alle Anvertrauten und Mitarbeitenden zu machen, arbeitet der Verband mit einem Institutionellen Schutzkonzept. Dieses ist in den Leitsätzen von IN VIA verankert und basiert auf der „Ordnung zur Ausführung der von der deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv)“ der Erzdiözese Freiburg. Daneben gilt auch die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz, die ebenfalls wichtige Vorgaben zum Umgang mit sexuellem Missbrauch gibt.

Mit klaren institutionellen Standards sorgt IN VIA für Transparenz. Außerdem stärkt der Verband damit eine Kultur der Grenzachtung und Achtsamkeit sowie einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz.

Was beinhaltet das Institutionelle Schutzkonzept?

Auf der Grundlage einer Kultur des achtsamen und grenzachtenden Umgangs hat der Verband Regeln und Maßnahmen implementiert,  die dem (Persönlichkeits-) Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, aber auch von Mitarbeitenden dienen. Diese gilt es stetig auf die Bedarfe der Zielgruppen anzupassen und gemeinsam mit ihnen umzusetzen (Partizipation).

Jede Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt widerspricht den Prinzipien des kirchlich caritativen Handelns. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, ist mit dem Grundauftrag unvereinbar.

Das Institutionelle Schutzkonzept von IN VIA wirkt durch aufeinander aufbauende Elemente und Maßnahmen:

Haltung und Kultur:

Instrumente und Maßnahmen

zur Prävention:

  • Bestellung einer Präventionsfachkraft für den Verband
  • Bestellung von Kinderschutz-Fachkräften für jede Region bei IN VIA
  • Anerkennung des allgemeinen Verhaltenskodex´ sowie standort- und arbeitsfeldbezogener Verhaltenskodizes (Verhaltenskodex für das Arbeitsfeld Berufliche Integration (pdf), für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit (pdf), für das Arbeitsfeld Soziale Dienste (pdf). (vgl. Erklärung zum grenzachtenden Umgang)
  • Selbstauskunftserklärung und Erklärung zum grenzachtenden Umgang aller Mitarbeitenden
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §72 SGB VIII von allen Mitarbeitenden (hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Honorarkräfte und ggf. Praktikant*innen, alle 5 Jahre)
  • Regelmäßige und verpflichtende Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden (z.B. Schulung neuer Mitarbeitender am Willkommenstag)
  • Internes und externes Beschwerdemanagement
  • Tagesordnungspunkt in regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendengesprächen, vor allem beim Einstellungsgespräch

zur Intervention

stehen den Mitarbeitenden verschiedene Verfahren zur Verfügung, die Handlungssicherheit geben. Außerdem sind die wichtigsten Kontakte bekannt.

  • bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII/KKG §4
  • bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch (durch Mitarbeitende) und bei erfolgter Grenzverletzung
  • bei Verdacht auf Grenzverletzungen (auch kollegial)
  • bei Übergriffen unter gleichaltrigen Minderjährigen

Wenn sie Fragen haben, sich über uns geärgert haben und sich beschweren möchten oder eine Verletzung von Regeln wahrgenommen oder erlebt haben, können Sie sich entweder an unsere Fachberaterinen, unsere Präventionsfachkraft oder an die externe Ombudsstelle wenden (Kontaktdaten s. Seitenspalte). Für einen anonymen Hinweis nutzen Sie bitte das Meldeportal.

Erfahren Sie mehr über

nach oben