Kinder, Jugendliche sowie erwachsene Schutzbefohlene haben ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität.
Um dieses Recht zu gewährleisten und IN VIA zu einem sicheren Ort für alle Anvertrauten und Mitarbeitenden zu machen, arbeitet der Verband mit einem Institutionellen Schutzkonzept. Dieses ist in den Leitsätzen von IN VIA verankert und basiert auf der Präventionsordnung (PrävO) der Erzdiözese.
Mit klaren institutionellen Standards sorgt IN VIA für Transparenz. Außerdem stärkt der Verband damit eine Kultur der Grenzachtung und Achtsamkeit sowie einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz.
Was beinhaltet das Institutionelle Schutzkonzept?
Auf der Grundlage einer Kultur des achtsamen und grenzachtenden Umgangs hat der Verband Regeln und Maßnahmen implementiert, die dem (Persönlichkeits-) Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, aber auch von Mitarbeitenden dienen. Diese gilt es stetig auf die Bedarfe der Zielgruppen anzupassen und gemeinsam mit diesen umzusetzen (Partizipation).
Jede Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt widerspricht den Prinzipien des kirchlich caritativen Handelns. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, ist mit dem Grundauftrag unvereinbar.
Das Institutionelle Schutzkonzept von IN VIA wirkt durch aufeinander aufbauende Elemente und Maßnahmen:
zur Prävention:
zur Intervention
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII/KKG §4:
bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch (durch Mitarbeitende) und bei erfolgter Grenzverletzung:
bei Verdacht auf Grenzverletzungen