Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene haben ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität.
Um dieses Recht zu gewährleisten und IN VIA zu einem sicheren Ort für alle Anvertrauten und Mitarbeitenden zu machen, arbeitet der Verband mit einem Institutionellen Schutzkonzept. Dieses ist in den Leitsätzen von IN VIA verankert und basiert auf der „Ordnung zur Ausführung der von der deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv)“ der Erzdiözese Freiburg. Daneben gilt auch die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz, die ebenfalls wichtige Vorgaben zum Umgang mit sexuellem Missbrauch gibt.
Mit klaren institutionellen Standards sorgt IN VIA für Transparenz. Außerdem stärkt der Verband damit eine Kultur der Grenzachtung und Achtsamkeit sowie einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz.
Auf der Grundlage einer Kultur des achtsamen und grenzachtenden Umgangs hat der Verband Regeln und Maßnahmen implementiert, die dem (Persönlichkeits-) Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, aber auch von Mitarbeitenden dienen. Diese gilt es stetig auf die Bedarfe der Zielgruppen anzupassen und gemeinsam mit ihnen umzusetzen (Partizipation).
Jede Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt widerspricht den Prinzipien des kirchlich caritativen Handelns. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, ist mit dem Grundauftrag unvereinbar.
Das Institutionelle Schutzkonzept von IN VIA wirkt durch aufeinander aufbauende Elemente und Maßnahmen:
zur Prävention:
zur Intervention
stehen den Mitarbeitenden verschiedene Verfahren zur Verfügung, die Handlungssicherheit geben. Außerdem sind die wichtigsten Kontakte bekannt.
Wenn sie Fragen haben, sich über uns geärgert haben und sich beschweren möchten oder eine Verletzung von Regeln wahrgenommen oder erlebt haben, können Sie sich entweder an unsere Fachberaterinen, unsere Präventionsfachkraft oder an die externe Ombudsstelle wenden (Kontaktdaten s. Seitenspalte). Für einen anonymen Hinweis nutzen Sie bitte das Meldeportal.