Wir stellen uns vor:

Verbandsrat und Vorstand

Verbandsrat

  • Alexandra Holzer (Verbandsratsvorsitzende)
  • Prof. Dr. Gerhard Vigener (stellv. Verbandsratsvorsitzender)
  • Prof.in Dr. Stephanie Bohlen
  • Angela Frana
  • Annette Suckert
  • Renate Walter-Hamann
  • Michael Spielmann (Vertreter des Diözesancaritasverbandes)

Vorstand

  • Annette Albrecht (Vorstandsvorsitzende)
  • Silke Hoger-Heinzel (stellv. Vorstandsvorsitzende)

Geistliche Beirätin

  • Silvia Dufner

Leitungsteam

Die Mitglieder des Leitungsteams sind für die Arbeit in den Diensten und Einrichtungen von IN VIA verantwortlich.

  • Annette Albrecht, Vorstandsvorsitzende
  • Sabine Albrecht, Fachberaterin Soziale Dienste
  • Leonie Bronner, Regionalleiterin Region Freiburg
  • Doris Eichhorn, Regionalleiterin Region Freiburg
  • Petra Hähnel, Regionalleiterin Region Oberrhein Nord
  • Nadja Harm, Fachberaterin Berufliche Integration
  • Silke Hoger-Heinzel, stellv. Vorstandsvorsitzende, Leitung Finanz/Controlling,  Verwaltungsleitung
  • Kathrin Lehel, Regionalleiterin Region Hochrhein-Bodensee-Alb
  • Hanna Panther, Regionalleiterin Region Oberrhein Nord
  • Natasha Rombach-Döring, Regionalleiterin Hochrhein-Bodensee-Alb
  • Katharina Walter, Fachberaterin Schulsozialarbeit

Stabsstellen

  • Datenschutz: Andrea Osterer
  • Öffentlichkeitsarbeit: Ina Kugler
  • Qualitätsmanagement-Beauftragte: Andrea Osterer

Mitarbeitendenvertretung (MAV)

Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitendenvertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitendenvertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitendenrvertretung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten (vgl. § 26 MAVO).

Vorsitzende

Yvonne Kehl,  Jugendmigrationsdienst Offenburg,Wasserstraße 5, 77652 Offenburg, Tel.: 0781 – 919728350, yvonne.kehl.mav@invia-freiburg.de

Schriftführerin

Nathaly Duske, Schulsozialarbeit, Heimschule St. Landolin, Prälat-Schofer-Str. 1, 77955 Ettenheim, Tel.: 07822-8928-370, Mobil: 0173 – 8885639, dathaly.duske.mav@invia-freiburg.de

Weitere MAV-Mitglieder:

Conny Hummel, Schulsozialarbeit, Klosterschule Unserer Lieben Frau, Langestr. 9, 77652 Offenburg, Tel: 0781 – 919166135, conny.hummel.mav@invia-freiburg.de

Links zur Arbeit der MAV

Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied bei IN VIA und engagieren Sie sich für die Rechte von Mädchen und Frauen – für eine gerechtere Gesellschaft!
Ehrenamtliche Mitglieder haben eine wichtige Funktion in unserer verbandlichen Arbeit. Sie bringen sich mit ihrem Engagement und ihrem Know-How ein, beraten und beschließen in der Mitgliederversammlung über grundsätzliche Fragen und tragen somit Verantwortung für die Arbeit und die Entwicklung des Verbandes.

Einen Mitgliedsbeitrag erheben wir derzeit nicht.

Sind Sie interessiert an einer Mitgliedschaft?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wir freuen uns auf Sie!

Leitsätze

Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsprozesses wurden in einem gemeinsamen Prozess mit allen Mitarbeiterinnen und allen Mitarbeitern Leitsätze entwickelt.

Wer sind wir?

  • Wir sind ein innovativer katholischer Verband mit Tradition.
  • Mit unserer Erfahrung handeln wir vorausschauend und fachlich qualifiziert.

Was ist unser Auftrag?

  • Wir begleiten, fördern und unterstützen vorwiegend junge Menschen durch bedarfsorientierte, interkulturelle und genderbewusste Angebote. Wir setzen uns parteilich für ihre Interessen und für Chancengerechtigkeit ein. Dabei gilt unsere besondere Aufmerksamkeit Mädchen und jungen Frauen.

Welche Werte sind uns wichtig?

  • Wir richten uns an christlichen Werten aus.
  • Wichtig sind uns gegenseitige Wertschätzung, Verantwortung und Offenheit über religiöse, kulturelle und geschlechtsspezifische Grenzen hinaus.

Welches sind unsere Qualitätsgrundsätze?

Dem Menschen im Kontext seines Lebensraums begegnen und im Sozialraum agieren.

  • Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
  • Wir begegnen ihm im Kontext seines Lebens- und Sozialraumes.Dazu ist es notwendig, dass wir den sozialen, religiösen und kulturellen Hintergrund des einzelnen Menschen berücksichtigen, ihm mit Respekt, Offenheit, Interesse und Wertschätzung begegnen. Wir begleiten unsere Adressatinnen und Adressaten individuell und orientieren uns an ihren Stärken. Wir knüpfen Netzwerke und leisten Lobbyarbeit.
  • Wir erreichen dies, indem wir bedarfsorientiert handeln, gesellschaftliche Veränderungen wahrnehmen und darauf aufmerksam machen.

Ziele setzen und Wirkungen überprüfen

  • Wir setzen uns erreichbare Ziele, überprüfen diese kontinuierlich und richten unser Handeln entsprechend aus.
  • Dazu ist es notwendig, dass wir Qualitätskriterien in den verschiedenen Arbeitsfeldern entwickeln und die Ziele der Auftraggeberinnen und Auftraggeber wie auch die der Adressatinnen und Adressaten mit einbeziehen.
  • Dies erreichen wir durch Kommunikation und Vernetzung und indem wir geeignete Instrumente zur Überprüfung unserer Ziele und der Wirkung unseres Handelns nutzen.

Lernbereitschaft entwickeln und sichern

  • Wir sind auf dem Weg zu einer Lernenden Organisation.
  • Wir setzen uns mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinander, reflektieren diese auf der Basis unserer fachlichen Kompetenz und Werthaltung und reagieren darauf.
  • Dazu ist die Lernbereitschaft der Mitarbeitenden notwendig.
  • Dies erreichen wir indem wir diese unterstützen und fördern.

Mitarbeitende beteiligen, Menschen führen, Organisation leiten

  • Engagierte, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter*innen sind unsere wertvollste Ressource.
  • Wir beteiligen Mitarbeiter*innen an Veränderungs- und Entwicklungsprozessen und führen sie wertschätzend, kooperativ und konstruktiv kritisch. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringen wir Vertrauen entgegen. Hierdurch fördern wir Identifikationsmöglichkeiten, Motivation und Eigenverantwortlichkeit.
  • Dies erreichen wir u. a. mit klaren Aufgabenbeschreibungen, transparenten Kommunikationsstrukturen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen und Zielvereinbarungen.

Ehrenamt fördern

  • Wir fördern ehrenamtliches Engagement.
  • Dies erreichen wir, indem wir Einsatzmöglichkeiten für Ehrenamtliche in unseren Arbeitsfeldern bieten, unsere Adressatinnen und Adressaten für ehrenamtliches Engagement motivieren und ehrenamtliches Engagement unserer hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen.
  • Wir entwickeln das bestehende Konzept für ehrenamtliches Engagement bei IN VIA weiter und orientieren uns daran.

Wirtschaftlich handeln

  • Wir handeln wirtschaftlich, indem wir unsere finanziellen Mittel werterhaltend und wertschöpfend einsetzen und sorgsam mit unseren personalen Ressourcen umgehen.
  • Dazu ist es notwendig, dass wir planvoll, ziel- und zukunftsorientiert vorgehen und auf Qualität und nachhaltige Wirkung achten.
  • Dies erreichen wir, indem wir Eigenverantwortlichkeit fördern, Transparenz schaffen, vorhandene Ressourcen bündeln und neue ideelle, personale und finanzielle Ressourcen erschließen

Strategische Ziele

für IN VIA in der Erzdiözese Freiburg für die Jahre 2019 – 2024

Strategisches Ziel I

IN VIA versteht sich als eine lernende Organisation.

Strategisches Ziel II

IN VIA ist ein attraktiver Arbeitgeber und lebt eine Kultur der Wertschätzung.

Strategisches Ziel III

IN VIA stellt sich den Herausforderungen der Digitalisierung.

Strategisches Ziel IV

IN VIA ist wirtschaftlich gesichert.

Strategisches Ziel V

N VIA ist sozialpolitisch aktiv und entwickelt bedarfsorientiert innovative Angebote.

Antikorruptionsgrundsätze – Dienstanweisung zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption bei IN VIA

1. Vorwort

Im Sinne einer vorbeugenden Korruptionsbekämpfung soll diese Dienstanweisung die bestehenden arbeitsrechtlichen Pflichten konkretisieren und gewährleisten, dass Mitarbeiter*innen in ihrem dienstlichen Handeln ohne Ansehen der Person agieren und entscheiden. Diese Dienstanweisung wird vor dem Hintergrund der Prüfungsrichtlinien des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) erlassen und regelt insbesondere den dort vorgesehenen Fragekreis 4.2.2, Abschnitt c.

„Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil“ . Mit dieser Definition ist weit mehr erfasst als strafrechtlich relevantes Fehlverhalten. Diese Dienstanwei­sung ist nicht allein dazu bestimmt, die Interessen des Dienstgebers zu wahren, sondern auch, um Mitarbeiter*innen vor Manipulationsversuchen und vor möglicher Strafverfolgung zu schützen. Sie soll für Transparenz und klare Verhältnisse sowohl für die Mitarbeiter*innen des Verbandes als auch für die Öffentlichkeit sorgen. Die Dienstanweisung gilt für alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen von IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit in der Erzdiözese Freiburg e.V. und ist für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen in Orgavision (Intranet) veröffentlicht. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen erhalten diese Dienstanweisung in Papierform.

2. Rechtsgrundlage

§5 Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)

Nach §5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der AVR dürfen Mitarbeiter*innen Belohnungen oder Ge­schenke in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Dienstgebers annehmen. Werden Mitarbeiter*innen solche Belohnungen oder Geschenke angeboten, so ist dies dem Dienstgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt nicht, soweit es sich um „geringwertige“ oder „übliche“ Aufmerksamkeiten handelt.

§299 Strafgesetzbuch (StGB)

Das Thema Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in das Strafgesetzbuch übertragen und hat dadurch eine erhebliche ‚Aufwertung‘ erfahren.

In Bezug auf Korruption sind deshalb besonders die Bereiche in den Blick zu nehmen, in denen in geschäftlichem Verkehr entscheidend Einfluss über Bezug von Waren oder Dienstleistungen von Dritten genommen werden kann. Korruptionsgefährdete Bereiche sind u.a. dort anzunehmen, wo auf Vergabe von Aufträgen, Fördermittel oder auf Genehmigungen, Ausstellung von Spendenbescheini­gungen, Vertragsgestaltung etc. Einfluss genommen werden kann.

3. Grundsätze und Verpflichtung darauf

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichten sich die Mitarbeiter*innen von IN VIA auf fol­gende Grundsätze:

  • Wir führen unsere Geschäfte fair, ehrlich und transparent.
  • Wir machen keine Bestechungsangebote und bestechen nicht.
  • Wir nehmen keine Bestechungen an, auch nicht auf Umwegen.
  • Wir nehmen keine Belohnung, keine Geschenke, keine Einladungen und keine Vergünstigung an, wenn darin erkennbar eine Beeinflussung des dienstlichen Handelns beabsichtigt ist oder vermutet werden kann.
  • Wir nehmen keine Belohnung, keine Geschenke und keine Einladungen, die uns irgendeine Vergünstigung und/oder einen Vorteil wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Art verschaffen oder verschaffen könnten,
  • Wir vergeben keine Aufträge und schließen keine Verträge ab, wenn wir befangen sind.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen an und beim Abschluss von Verträgen mit Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen oder sonstige Familienangehörigen legen wir das persönliche Interesse (die eigene Befangenheit) offen und der Entscheidungsprozess wird transparent dokumen­tiert. Grundsätzlich ist vor einer Auftragsvergabe mit potentiellem Interessenskonflikt die Zu­stimmung des Vorstandes einzuholen.

Als unkritische Aufmerksamkeit werden Belohnungen, Sachgeschenke und Dienstleistungen verstanden,

  • die keinerlei Absicht im oben beschriebenen Sinne verfolgen,
  • die im Sinne eines Dankes für Zurückliegendes gegeben werden und
  • die weder angekündigt noch zu erwarten gewesen sind.

Im Einzelfall darf eine solche Aufmerksamkeit den Wert von maximal 30 € und im Jahr in der Summe 100 € nicht übersteigen. Bei solchen Leistungen, die diese Wertgrenzen übersteigen oder bei denen Zweifel bestehen, ob sie unterhalb der Wertgrenzen liegen, sind diese Aufmerksamkeiten an den Vorstand herauszugeben. Dieser entscheidet, ob sie an den/die Spender*in zurückzugeben ist.

Die Annahme von Aufmerksamkeiten jeglicher Art muss dokumentiert werden. Aus der Dokumentation muss kenntlich sein, wann und von wem welche Aufmerksamkeiten getätigt wurde. Die/der Dienstvorgesetzte ist darüber jährlich zu informieren. Diese*r beurteilt, ob es sich um einen Anbahnungsversuch zur Korruption oder lediglich um eine freundliche Höflichkeitsgeste handelt.

Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter*innen, deren Annahme grundsätzlich nicht erlaubt ist, die sich aber nicht zurückweisen lassen, gelten als im Namen des Verbandes angenommen und sind der/dem Vorgesetzten auszuhändigen, die/der hierüber den Vorstand informiert. Dieser entscheidet über die weitere Verwendung im Sinne der Ziele des Verbandes. Die/der Schenker*in ist von der annehmen­den Stelle über die Weitergabe des Präsents zu informieren.

4. Weitere Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung

Leitungen und Mitarbeiter*innen werden regelmäßig und anlassbezogen für das Thema Korruption sensibilisiert.

5. Schlussbemerkungen

Verstößt ein*e Mitarbeiter*in gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, so ist zu prüfen, ob strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Die vorliegende Dienstanweisung wurde am 13.02.2020 vom Vorstand verabschiedet. Der Verbandsrat hat ihr im März 2020 zugestimmt.

Die Mitglieder des Vorstandes und des Verbandsrates haben sich mit ihrer Unterschrift jeweils auf diese Antikorruptionsrichtlinie verpflichtet.

Die Dienstanweisung wird den hauptberuflichen Mitarbeiter*innen über Orgavision zugänglich gemacht. Sie muss aktiv zur Kenntnis genommen und damit deren Beachtung bestätigt werden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bestätigen ihre Kenntnisnahme und Beachtung mit der Unterschrift.

Freiburg, im Februar 2020

Footnotes

  1. Führungsgrundsätze für Kleine und Mittlere Unternehmen zur Bekämpfung von Korruption; Verfasser: Transparency International Deutschland e.V., Arbeitsgruppe Wirtschaft; Juni 2014; S. 5

Geschichte

Der Freiburger IN VIA Verband wurde 1909 gegründet.
Gründungserlass IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit in der Erzdiözese Freiburg e. V. von 1909 (PDF).
Doch die Geschichte beginnt noch viel früher:
Im Zuge der Industrialisierung zogen viele junge Mädchen und alleinstehende Frauen aus dem ländlichen Raum in die Städte, um Arbeit zu suchen. Sie beteiligten sich an einer bis dahin nicht gekannten Binnen- und Auslandswanderung ohne soziale Absicherung, ohne berufliche Qualifikation, oft ohne sich vorher über einen sicheren Arbeitsplatz informiert zu haben. Diese Notlage gab 1895 katholischen Frauen aus Adel und Bürgertum Anlass zur Gründung des Marianischen Mädchenschutzvereins…
Wenn Sie die Geschichte des IN VIA-Verbandes genauer interessiert, sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihre Anfrage und informieren Sie gerne!

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