Grundlagen und Ziele
IN VIA Sozialpädagogische Beratung / Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das in verbindlich vereinbarter Kooperation Jugendhilfe und Schule im Schulalltag verankert.
Die rechtliche Grundlage dieses Jugendhilfeangebotes findet sich in den §§ 1,13 und 81 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Gemäss den für die Jugendhilfe geltenden gesetzlichen Vorgaben, setzt Sozialpädagogische Beratung/ Schulsozialarbeit ihre Ziele und Aufgaben unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen der Schule um:
Sie setzt an persönlichen, sozialen und kulturellen Ressourcen junger Menschen an und ermöglicht ihnen unabhängig von schulischer Leistungsbewertung Entfaltungsmöglichkeiten, Selbstwerterfahrungen und Persönlichkeitsentwicklung. Angebote, um Brüchen in schulischen Lebensläufen sowie Schulverweigerung entgegenzuwirken.
Sie berät Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule einbringt und eine Brückenfunktion zwischen den Sozialisationsinstanzen wahrnimmt.
Sie trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie wirkt daran mit, Schule als Lebensraum so zu gestalten, dass vielfältige Beziehungen innerhalb der Schule sowie zum sozialen Umfeld bestehen und Schülerinnen und Schüler an dessen Gestaltung beteiligt werden.
